Das Tierschutzgesetz ist einzuhalten.
Das Betreten des Platzes erfolgt immer auf eigene Gefahr.
Das Betreten des Platzes ist ausnahmslos nur mit Genehmigung der Trainer gestattet.
Den Anweisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten.
Der Hund ist angeleint auf den Platz zu führen.
Hunde müssen eine nachgewiesene, angemessene Schutzimpfung haben, gesund und frei von ansteckenden
Krankheiten und Parasiten sein.
Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn die Gefahr der Ansteckung oder der Überforderung des
kranken Hundes durch die Teilnahme am Kurs besteht.
Läufige Hündinnen dürfen nur nach Ankündigung und Erlaubnis der Trainer auf den Platz.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen.
Während des Trainings bleibt der Hundehalter stets verantwortlich für seinen Hund.
Es ist darauf zu achten, dass von eurem Hund keine Gefahr oder Belästigung für andere Personen oder Tiere ausgeht.
Lasst den Hund nicht unangeleint aus dem Auto springen und auf dem Weg zum Trainingsgelände an fremde Autos gehen.
Bitte geben Sie dem Hund vor dem Training ausreichend Möglichkeit zum Lösen.
Hinterlassenschaften Ihres Hundes sind auf dem Platz und der Umgebung unverzüglich zu beseitigen.
Das Urinieren/Markieren an den Trainingsgeräten, dem Zaun oder der Einrichtung des Platzes sollte vermieden werden.
Der Hundehalter ist demnach aufgefordert, die Gegenstände etc. mit ausreichend Wasser zu reinigen.
Auf dem Platz herrscht Rauchverbot.
Füttern Sie keine anderen Hunde!
Der Hund soll lernen, dass er nur vom eigenen Hundeführer eine Belohnung erhält.
Für die Dauer des Aufenthaltes und Trainings erkennt jeder diese Platzordnung an.
Grobe oder wiederholte Verstöße können zum Platzverbot führen.